6. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet,2 holte die Vorakten ein und führte den Schriftenwechsel durch. Mit Stellungnahme vom 4. Januar 2024 teilte die Gemeinde Thunstetten mit, dass die Beschwerdegegnerschaft am 21. Dezember 2023 ein nachträgliches Baugesuch eingereicht habe. Darin sei ersichtlich, dass der umstrittene Zaun entlang der Parzellengrenze grundsätzlich unverändert bleibe, jedoch dessen nördlicher und südlicher Teil neu als Sichtschutzwand ausgestaltet werde. Mit Verfügung vom 8. Januar 2024 hielt das Rechtsamt fest, dass die Einreichung eines nachträglichen Baugesuchs grundsätzlich zur Abschreibung des Beschwerdeverfahrens führen würde.