5. Gegen diese Verfügung reichten die Beschwerdeführenden am 16. Dezember 2023 Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Sie beantragen die Aufhebung der Verfügung vom 17. November 2023 insofern diese keine Wiederherstellung vorsieht und die Rückweisung der Sache an die Vorinstanz. Ferner sei die Gemeinde Thunstetten anzuweisen, den Sachverhalt von Amtes wegen abzuklären und insbesondere das gewachsene Terrain amtlich festzustellen.