1/12 BVD 120/2023/79 an dieser Stelle bisher bestehende, aber weniger hohe Natursteinmauer ersetzte. Für die erfolgten Umbaumassnahmen reichte sie kein Baugesuch ein und es liegt kein Näherbaurecht vor. Die Beschwerdeführenden wandten sich an die Gemeinde und monierten eine Verletzung baurechtlicher Vorschriften.