Die Gemeinde ist daher anzuweisen, dass sie den Beschwerdeführer im Baupolizei- bzw. Wiederherstellungsverfahren betreffend Pferdestallungen etc. (Anzeige des Beschwerdeführers vom 29. Juni 2023, Verfügung der Gemeinde E.________ vom 14. März 2024) als Partei behandeln muss. Das bedeutet insbesondere, dass dem Beschwerdeführer die im Verfahren ergehenden Verfügungen korrekt eröffnet (und nicht nur in Kopie zugestellt) werden müssen. Als Verfahrenspartei hat der Beschwerdeführer zudem Anspruch auf rechtliches Gehör. Der Anspruch auf rechtliches Gehör nach Art.