Die Gemeinde wurde erst am 28. November 2023, also 5 Monate nach der Anzeige vom 29. Juni 2023, wieder in baupolizeilichen Angelegenheiten betreffend die Parzelle Nr. F.________ tätig. Sie richtete ein Schreiben an den Beschwerdegegner, das der Beschwerdeführer in Kopie erhielt. Dieses Schreiben betraf aber wiederum den Traktorunterstand und das Treibhaus. Zu den Gegenständen der Anzeige vom 29. Juni 2023 äusserte sich die Gemeinde darin nicht.