c) Die Gemeinde hatte im Zeitpunkt der Beschwerde über die Rechtsbegehren im Anzeigeschreiben des Beschwerdeführers vom 29. Juni 2023 noch nicht verfügt; gerade dies will der Beschwerdeführer beanstanden. Die BVD kann daher nicht über die Richtigkeit einer vorinstanzlichen Verfügung befinden. Im Falle einer Rechtsverweigerung oder Rechtsverzögerung durch die Gemeinde würde die BVD nicht anstelle der Gemeinde in der Hauptsache entscheiden, sondern der Gemeinde die nötigen Anweisungen erteilen.13 Die Beschwerdeanträge sind deshalb so zu interpretieren,14 dass der Beschwerdeführer verlangt, die BVD solle die Gemeinde zur Vornahme der beantragten Handlungen anweisen.