Der Allwetterplatz für Pferde sei baubewilligungspflichtig, ebenso der Ausbau der Zufahrt Nordwest und die entlang dieser Zufahrt aufgeschichteten Holzlager. Der an das Gebäude 10a angebaute Unterstand für den Traktor werde, soweit er auf eine Höhe von 2,50 m reduziert werde, von der Gemeinde als baubewilligungsfrei beurteilt, es bestünden jedoch Zweifel, ob die Rechtsmittelinstanz diese Auffassung schützen würde. Das Treibhaus aus Altfenstern sei entfernt worden, wie ein Augenschein