__ dem Rechtsamt Archivakten bezüglich Bauten auf der Parzelle Nr. F.________ zu. Zudem liess sie dem Rechtsamt die Kopie einer an den Beschwerdegegner gerichteten Verfügung zukommen, die sie am 14. März 2024 im Baupolizeiverfahren erlassen hatte. Darin hält die Gemeinde E.________ fest, dass die Erweiterung des östlich am Gebäude B.________ 10 angebauten Holzschopfs (südlich der Einfahrt) formell rechtswidrig sei, soweit sie das Mass gemäss der Baubewilligung Nr. 89/1977 übersteige, und daher ein Rückbau auf das bewilligte Mass von 22,55 m2 erfolgen oder ein nachträgliches Baugesuch eingereicht werden müsse.