Der Beschwerdegegner hat keine Beschwerdeantwort eingereicht. Die Gemeinde E.________ teilte mit Vernehmlassung vom 16. Januar 2024 mit, dass das Baupolizeiverfahren bezüglich der in der Beschwerde erwähnten Bauten im Gang sei. Auf Bitte des Rechtsamtes reichte sie mit Eingabe vom 14. Februar 2024 die Anzeige des Beschwerdeführers vom 29. Juni 2023 ein, zudem auch die Korrespondenz mit dem Beschwerdegegner bezüglich Traktorunterstand und Treibhaus. Am 15. März 2024 stellte die Gemeinde E.________ dem Rechtsamt Archivakten bezüglich Bauten auf der Parzelle Nr. F.__