Der Beschwerdegegner antwortete am 19. Juni 2023, dass er den Traktorunterstand, der weniger als 10 m2 Grundfläche aufweise, auf eine baubewilligungsfreie Höhe von 2,50 m reduzieren wolle. Das Treibhaus aus alten Fenstern wolle er entfernen und stattdessen die Pflanzen mit Plastikplanen schützen.2