«Die Gesamteigentümerschaft der Parzelle Rapperswil Grundbuchblatt Nr. P.________ werden angewiesen, bis am 16. Dezember 2024 entlang der westlichen Parzellengrenze zwischen Parzellen Rapperswil Grundbuchblatt Nrn. L.________ und P.________ gemäss roter Markierung auf beiliegendem Plan einen einfachen Holzzaun ohne Fundament ohne Möglichkeit zur temporären Öffnung vorzunehmen. Die Gemeindebaupolizeibehörde ist für die Abnahme einzuladen.» Im Übrigen wird die Wiederherstellungsverfügung vom 15. November 2023 bestätigt.