d) In ihrer Stellungnahme vom 8. Mai 2024 reichte die Vorinstanz eine detaillierte Zusammenstellung der Kosten des baupolizeilichen Verfahrens zu den Akten. Die Anwendung der Aufwandgebühr II für Aufwendungen im baupolizeilichen Verfahren und der Aufwandgebühr I für die verwaltungsinternen Vorgänge (Orientierung der Bau- und Planungskommission sowie des Gemeinderats) entspricht dem Gebührenreglement. Die aufgeführten Positionen entsprechen den Vorakten und die aufgewendete Zeit pro Position erscheint plausibel. Auch die Höhe der Kosten von CHF 950.00 sind gerechtfertigt. 7. Kosten Beschwerdeverfahren