40 des Gebührenreglements wird für den Erlass von baupolizeilichen Verfügungen wie Baueinstellung, Wiederherstellung, Ersatzvornahme etc. die Aufwandgebühr II verrechnet. Nach Anhang I zum Gebührenreglement beträgt die Aufwandgebühr I CHF 60.00 pro Stunde und die Aufwandgebühr II CHF 120.00 pro Stunde.