Eine Frist von zwei bis drei Monaten für die Erstellung eines einfachen Holzzaunes erscheint angemessen. Die Frist zur Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands wird daher neu auf den 16. Dezember 2024 angesetzt. 6. Vorinstanzliche Kosten a) Die Beschwerdeführenden beantragen in ihrer Beschwerde vom 12. Dezember 2023, die mit Wiederherstellungsverfügung vom 15. November 2023 auferlegten Verfahrenskosten von CHF 950.00 zu erlassen oder mit der Gegenpartei zu teilen.