Trotz der entsprechenden Information und des Rückzugs des Baugesuchs haben die Beschwerdeführenden den baubewilligungsfrei erstellten Kiesplatz als Parkplatz für ihre Geschäftsfahrzeuge genutzt. In ihrer Stellungnahme im vorinstanzlichen baupolizeilichen Verfahren geben die Beschwerdeführenden an, das Abstellen der Fahrzeuge neben der Liegenschaft I.________strasse 14 sei nur eine Momentaufnahme gewesen, die Fahrzeuge seien nur kurzfristig auf den Platz gestellt worden, damit andere Lieferwagen hätten beladen werden können.