c) Die Beschwerdeführenden haben im 2022 ein Baugesuch für die Umnutzung des westlich von der Liegenschaft I.________strasse 14 vorhandenen Gartens zum Parkplatz für Fahrzeuge der Schreinerei an der G.________strasse 4 eingereicht. Nachdem den Beschwerdeführenden im entsprechenden Baubewilligungsverfahren mitgeteilt wurde, dass die Parkplätze auf dem Grundstück in der Wohnzone W2 nicht bewilligungsfähig seien, zogen diese das Baugesuch zurück und gaben an, nur die baubewilligungsfreien Arbeiten auszuführen.