Die Zonenkonformität von Parkplätzen ist somit abhängig von der Hauptanlage, der sie als Nebenanlage zugeordnet sind. In einer bestimmten Zone sind Parkplätze dann zonenkonform, wenn die Hauptanlage in dieser Zone zulässig ist.8 Somit ist beispielsweise die Befriedigung von Parkbedürfnissen eines Gewerbebetriebs in der Wohnzone zonenfremd und die Nachbarn haben die Einwirkungen durch solche Abstellplätze, welche einem zonenfremden Betrieb dienen, nicht zu dulden.9 Die Parzelle Rapperswil Grundbuchblatt Nr. L.________ liegt in der Wohnzone W2. Eine Schreinerei ist nicht dem stillen Gewerbe zuzuordnen.