c) Die Beschwerdeführenden haben westlich der Liegenschaft I.________strasse 14 auf Parzelle Rapperswil Grundbuchblatt Nr. L.________ Terrain abgetragen und einen Kiesplatz erstellt. Die Abtragungsarbeiten sowie die Erstellung des Kiesplatzes konnten baubewilligungsfrei erfolgen. Umstritten ist vorliegend die Rechtmässigkeit der Nutzung des Kiesplatzes. Parkplätze sind immer einer konkreten Baute oder Anlage als Nebenanlage zuzuordnen, ohne bestimmte Zuordnung dürfen keine Parkplätze erstellt werden.7 Die Zonenkonformität von Parkplätzen ist somit abhängig von der Hauptanlage, der sie als Nebenanlage zugeordnet sind.