b) Die Beschwerdeführenden haben ihr ursprüngliches Baugesuch für die Umnutzung des Platzes westlich der Liegenschaft auf Parzelle Rapperswil Grundbuchblatt Nr. L.________ zurückgezogen. Es ist unbestritten, dass die Nutzung als Parkplatz nicht bewilligt wurde. Die entsprechende Nutzung ist formell rechtswidrig. 4. Materielle Rechtswidrigkeit