1 Art. 7 der Verordnung vom 18. Oktober 1995 über die Organisation und die Aufgaben der Bau- und Verkehrsdirektion (Organisationsverordnung BVD, OrV BVD; BSG 152.221.191) 3/12 BVD 120/2023/75 10. Die Parteien erhielten Gelegenheit, sich zum Protokoll des Augenscheins sowie zur Stellungnahme der Vorinstanz vom 10. Juli 2024 zu äussern. Die Vorinstanz und die Beschwerdeführenden verzichteten auf das Einreichen einer Stellungnahme und von Schlussbemerkungen.