6. Gegen diese Verfügung reichten die Beschwerdeführenden am 12. Dezember 2023 Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Sie stellen sinngemäss den Antrag, die Wiederherstellungsverfügung vom 15. November 2023 sei aufzuheben. Sie argumentieren, dass die vorgenommenen Terrainveränderungen im gesetzlichen Rahmen ohne Baubewilligungspflicht ausgeführt worden seien. 7. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet1, holte bei der Vorinstanz die Vorakten ein und führte den Schriftenwechsel durch. Die Vorinstanz hält an ihrer Wiederherstellungsverfügung fest und beantragt die Abweisung der Beschwerde.