Der Einsprecher erkundigte sich mit E- Mail vom 30. Juli 2023 über die bewilligten Parkplätze und Ausfahrten der Parzelle Rapperswil Grundbuchblatt Nr. L.________ und über die Regelung der Nutzung der Verbindung von der G.________strasse zur I.________strasse (Parzelle Rapperswil Grundbuchblatt Nr. Q.________). Weiter bat er erneut um Akteneinsicht zur Parzelle Rapperswil Grundbuchblatt Nr. P.________. Er reichte mehrere Bilder ein. Mit Schreiben vom 10. August 2023 nahm die Vorinstanz zu den Bildern und den Fragen Stellung. Sie führte aus, für die Nutzung der Parzelle Rapperswil Grundbuchblatt Nr. L.____