___ würden sich regelmässig parkierte Geschäftsautos der Schreinerei befinden und er bat um Mitteilung, welche Nutzungsart für diese Parzelle gelte und um Einblick in die entsprechenden Akten. Mit Schreiben vom 9. Juni 2023 teilte die Vorinstanz dem Einsprecher mit, die Parzelle Rapperswil Grundbuchblatt Nr. P.________ befinde sich in der Kernzone und erläuterte die zulässige Nutzung. Mit Schreiben vom 20. Juni 2023 bat die Vorinstanz den Einsprecher um Mitteilung, welche konkreten Akten er einsehen möchte. Der Einsprecher erkundigte sich mit E- Mail vom 30. Juli 2023 über die bewilligten Parkplätze und Ausfahrten der Parzelle Rapperswil Grundbuchblatt Nr. L.______