3. Mit Schreiben vom 13. April 2023 informierte ein ehemaliger Einsprecher die Vorinstanz, dass sich auf dem fraglichen Gartenplatz eine Mulde mit Abfällen aus der Schreinerei befinde. Diese Nutzung erscheine zonenwidrig. Mit Schreiben vom 8. Juni 2023 informierte der Einsprecher, dass die Mulde sich weiterhin auf der Parzelle befinde und bat um die Prüfung baupolizeilicher Massnahmen. Weiter informierte er, auf der Parzelle Rapperswil Grundbuchblatt Nr. P.________ würden sich regelmässig parkierte Geschäftsautos der Schreinerei befinden und er bat um Mitteilung, welche Nutzungsart für diese Parzelle gelte und um Einblick in die entsprechenden Akten.