Die Beschwerdeführenden zogen nach dieser Besprechung das Bauvorhaben mit Projektänderung zurück und beabsichtigten, auf der Bauparzelle einen bewilligungsfreien Gartenplatz zu erstellen. Vorgesehen war neu ein Platz aus Schotterrasen mit Terrainveränderung zur Umgebungsgestaltung. Mit Abschreibungsverfügung vom 7. März 2023 schrieb die Bauverwaltung das Baubewilligungsverfahren als erledigt vom Geschäftsverzeichnis ab.