Nach einem Augenschein mit dem Tiefbauamt, Oberingenieurkreis III reichten die Beschwerdeführenden eine Projektänderung ein, welche die Einfahrt ab Kantonsstrasse und die Wegfahrt über den bestehenden Strassenanschluss in die I.________strasse vorsah. Nach der Publikation der Projektänderung gingen verschiedene Einsprachen ein, wobei ein Einsprecher auf die fehlende Zonenkonformität für die Parkierung von Fahrzeugen der Schreinerei hinwies. Anlässlich einer Besprechung zwischen der 1/12 BVD 120/2023/75