b) Vorliegend ist unbestritten, dass die Beschwerdeführerin den Bau bzw. insbesondere den Abbruch der bestehenden Gebäude zwar begonnen, dann aber seit September 2022 nicht mehr weiter fortgeführt hat. Die Fotos der Gemeinde vom Mai 202311 zeigen eine mit Wasser gefüllte Baugrube und eine verwahrloste, mit Material und Gerätschaften übersäte Baustelle, auf der sich nebst wuchernden Brombeeren auch eine mit Abfall gefüllte Mulde befindet.