_ bzw. Dritter mit Nichtwissen. Im Schreiben vom 12. Januar 2024 weist die Gemeinde zudem darauf hin, dass sie (wie schon am 6. Oktober 2023) am 10. Januar 2024 erneut einen beträchtlichen Neophytenbefall durch Armenische Brombeeren sowie neu ein Abrutschen einer Seite der Baugrube zur Liegenschaft J.________weg 2 hin festgestellt habe. Mit Schreiben vom 23. Januar 2024 bringt die Gemeinde vor, seit September 2022 habe sie faktisch keine Bauarbeiten mehr festgestellt. In den letzten Wochen habe ein Abrutschen der Seiten der Baugrube an einigen Stellen beobachtet werden können. Daher sei ein erneutes geologisches Gutachten unerlässlich. Weiter hält sie fest, sie habe weder Herrn I.__