In Bezug auf den in der Beschwerde mehrfach erwähnten Herrn I.________ erklärt die Gemeinde, es handle sich um ein Mitglied der Bauund Werkkommission von Oberbipp und einen direkt von der Baustelle betroffenen Anstösser. Sie habe weder auf dessen Geheiss ein Schreiben verfasst noch seien die Verfügungen und Schreiben an die Beschwerdeführerin in der Bau- und Werkkommission behandelt worden. Die Gemeinde bestreitet die in diesem Zusammenhang vorgebrachten Aussagen von Herrn I.________ bzw. Dritter mit Nichtwissen.