und Sicherheit zu wahren. In den letzten Wochen habe es teilweise intensive Niederschläge gegeben, so dass der Boden stark durchnässt worden und die Erosionsgefahr weiter gestiegen sei. Es liege im öffentlichen und privaten Interesse der Anstösser, dass zeitnah die Hangsicherung vorgenommen werde, um drohenden Schaden infolge Erosionen zu verhindern. Daher sei der Beschwerde die aufschiebende Wirkung zu entziehen. In Bezug auf den in der Beschwerde mehrfach erwähnten Herrn I.________ erklärt die Gemeinde, es handle sich um ein Mitglied der Bauund Werkkommission von Oberbipp und einen direkt von der Baustelle betroffenen Anstösser.