Sie ist zudem der Ansicht, die Wiederherstellungsverfügung vom 7. Juli 2023 könne nicht in Kraft getreten sein, da die Gemeinde kein Gericht sei. Zudem habe sie mit Post vom 13. September 2023 auf das Schreiben der Gemeinde vom 18. August 2023 reagiert und den Entscheid der Gemeinde nicht akzeptiert. Weiter bringt sie vor, die Baugrubensicherheit sei gemäss den Plänen der Ingenieure (diese und nicht die Geologen seien dafür zuständig), welche die Gemeinde erhalten habe, ausgeführt worden. Sie macht zudem geltend, die Neophyten seien bereits im September 2023 entfernt worden.