Das Rechtsamt gewährte der Beschwerdeführerin dazu das rechtliche Gehör. Zudem bat es die Gemeinde, ihm mitzuteilen, ob die Neophyten (wie von der Beschwerdeführerin geltend gemacht) bereits entfernt seien und andernfalls den Zustand wenn möglich zu belegen. Die Gemeinde reichte dazu ein Schreiben mit Fotos und die Beschwerdeführerin eine Stellungnahme zum Gesuch um Entzug der aufschiebenden Wirkung ein. Die Parteien erhielten Gelegenheit für Schlussbemerkungen. Die Gemeinde hielt in ihren Schlussbemerkungen an der angefochtenen Verfügung und den gestellten Anträgen fest. Auf die Rechtsschriften wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen.