14. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet9, verlangte eine mit Firmenunterschrift unterzeichnete Beschwerde, führte den Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten ein. Die Beschwerdeführerin reichte eine von ihr unterzeichnete Beschwerde nach. Die Gemeinde beantragte in ihrer Stellungnahme die Abweisung der Beschwerde, soweit darauf einzutreten sei. Sie beantragte zudem, der Beschwerde sei die aufschiebende Wirkung zu entziehen. Das Rechtsamt gewährte der Beschwerdeführerin dazu das rechtliche Gehör.