45 Abs. e BauG). 4. Falls Sie wünschen, dass das Abbruchmaterial, die Baumaterialien und die Baumaschinen an einen bestimmen Ort verbracht werden, können Sie Ihren Wunsch dem Gemeinderat bis zum 8. Dezember 2023 mitteilen. Allenfalls entstehende Kosten gehen zu Ihren Lasten. Eine entsprechende Meldung hat ausschliesslich schriftlich mit rechtsgültiger Unterschrift zu erfolgen. 5. Es steht Ihnen frei, bis zum 18. Dezember 2023 die in dieser Verfügung verlangten Massnahmen noch selber vorzunehmen. In diesem Fall bitten wir Sie um sofortige Mitteilung an die Gemeinde.