Weitere Drittkosten sowie die eigenen Kosten der Einwohnergemeinde Oberbipp bleiben vorbehalten und werden in einer separaten Kostenverfügung der Bauherrschaft in Rechnung gestellt werden. 3. Sie haben dafür zu sorgen, dass die Grundstücke Nr. C.________ und D.________ am 19. Dezember 2023 für die Gemeinde und den von ihr bezeichneten Unternehmer frei zugänglich sind. Falls notwendig, wird sich die Gemeinde mit Polizeigewalt Zugang verschaffen (Art. 45 Abs. e BauG).