11. Mit Schreiben datiert vom 13. März 2023 (Eingang Gemeinde 14. September 2023) teilte die Beschwerdeführerin mit, sie habe die Arbeiten bereits umgesetzt, werde keinen neuen Bericht erstellen lassen und die Bauarbeiten demnächst fortführen. 12. Am 17. November 2023 erliess die Gemeinde Oberbipp die folgende Verfügung: 1. Die Gemeinde wird am 19. Dezember 2023 mit der Ersatzvornahme beginnen, d.h. eine von ihr beauftragte Firma wird 5 Vorakten Gemeinde pag 207 ff. 6 Verordnung über die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei Bauarbei-