9. Nach einer Besprechung mit der Gemeinde auf der Baustelle vom 26. Juli 2023 sandte die Beschwerdeführerin per Mail vom 27. Juli 2023 der Gemeinde einen Bericht Baugrunduntersuchung/Baugrundverhältnisse der F.________ AG vom 21. Januar 2022 zu und stellte die Erledigung der Aufräumarbeiten von Abfall und das Entsorgen von Neophyten sowie die Wiederaufnahme der Bauarbeiten per Oktober 2023 in Aussicht. Zudem hielt sie fest, sie könne den von der Gemeinde angegebenen Termin infolge von Ferienabwesenheit nicht einhalten.8