1. Mit Gesamtbauentscheid des Regierungsstatthalteramts Oberaargau vom 20. November 2020 erhielt die B.________ AG die Baubewilligung für den Rückbau der Gebäude Nrn. 4, 4a und 14 sowie den Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern mit unterirdischer Einstellhalle auf den Parzellen Oberbipp Grundbuchblatt Nrn. C.________ und D.________ in der Wohnzone W3 bzw. in der Mischzone. 2. Die B.________ AG zeigte mit Formular vom 8. Juni 2021 den Baubeginn an, wobei sie die Schnurgerüstabnahme ca. im Oktober 2022 für möglich hielt.1