4. Die Beschwerdeführerin hat der Beschwerdegegnerin die Parteikosten im Betrag von CHF 4712.50 zu ersetzen. IV. Eröffnung - Herrn Fürsprecher D.________, eingeschrieben - Herrn Rechtsanwalt F.________, eingeschrieben - Baupolizeibehörde der Gemeinde Beatenberg, eingeschrieben Bau- und Verkehrsdirektion Der Direktor Christoph Neuhaus Regierungsrat