Wie die Beschwerdeführerin richtig vorbringt, wir dieses Konzept im betreffenden Hotelbetrieb denn auch angewendet und die einzelnen Stockwerkeinheiten dienen während der meisten Zeit des Jahres der touristischen Nutzung. Während einiger Wochen stehen sie allerdings auch den Stockwerkeigentümern zur Eigennutzung, d.h. als Ferienwohnungen zur Verfügung.