Weiter ist in der entsprechenden Baubewilligung vom 3. April 197811 Folgendes vermerkt: «Baubeschreibung: Erstellen eines Appartement-Hotels mit 160 Wohneinheiten, einem Restaurant für 148 Sitzplätze, einer 2-geschossigen Autoeinstellhalle für 123 Personenwagen, Hallenbad und Kegelbahn, Parzelle Nr. G.________, Zone: entsprechend Überbauungsplan Nr. I.________ und Gestaltungsplan Nr. J.________ mit Sonderbauvorschriften «B.________», L.________, Gemeinde Beatenberg. […] Bedingungen: […] 2. Jede Zweckentfremdung der projektierten und bewilligten Räume ist untersagt.»