b BewG7 müssten Apparthotels nicht vollständig hotelmässig bewirtschaftet werden, was sich auch im entsprechenden Reglement der E.________ spiegeln würde. Ausserdem würden bereits heute mehrere Wohneinheiten des Apparthotels nicht touristisch, sondern als Erst- oder Zweitwohnung genutzt werden. Schliesslich lasse auch die betreffende Baubewilligung vom 3. April 1978 eine gewisse und im vorliegenden Fall noch nicht erreichte Quote an Residenzwohnungen zu, was ebenso für eine baubewilligungsfreie Umnutzung sprechen würde. In der Begründung zu ihrem Eventualbegehren bringt die Be-