In ihrer Beschwerde beantragt sie die Aufhebung der Wiederherstellungsverfügung sowie die Abschreibung des Wiederherstellungsverfahrens, eventualiter die Aufhebung der Verfügung und die Rückweisung der Sache zur Neubeurteilung an die Vorinstanz, wobei diese anzuweisen sei, die Baubewilligung für die Umnutzung ihrer Stockwerkeinheit zu erteilen. 6. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet3, holte die Vorakten ein und führte den Schriftenwechsel durch. Zudem gab es der Beschwerdegegnerin und Anzeigerin im vorinstanzlichen Verfahren Gelegenheit, sich am Beschwerdeverfahren als Partei zu beteiligen.