5. Gegen diese Verfügung reichte die Beschwerdeführerin am 22. November 2023 einerseits Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Andererseits reichte sie gleichzeitig bei der Gemeinde Beatenberg betreffend die Umnutzung ihrer Stockwerkeinheit von einem hotelmässigen bewirtschafteten Appartement zu einer unbewirtschafteten Zweitwohnung ein vorsorgliches (nachträgliches) Baugesuch ein.