1/8 BVD 120/2023/72 vermietung und Bewirtung an bzw. von Gästen – an die Beschwerdegegnerin vermietet wurde. Mit Schreiben vom 29. Februar 2016 kündigte die Beschwerdeführerin den entsprechenden Mietvertrag vom 28. Mai 1994, zumal sie beabsichtigte, künftig ihre Stockwerkeinheit selber zu nutzen und nicht mehr der Beschwerdegegnerin für die touristische Bewirtschaftung zur Verfügung zu stellen.