4. Der Beschwerdegegner hat den Beschwerdeführenden die Parteikosten im Betrag von CHF 3636.40 (inkl. Mehrwertsteuer) zu ersetzen. 19/20 BVD 120/2023/71 IV. Eröffnung - Frau Rechtsanwältin S.________, eingeschrieben - Herrn Rechtsanwalt U.________, eingeschrieben - Baubewilligungsbehörde der Gemeinde Grossaffoltern, Gemeindeverwaltung, eingeschrieben - Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR), per Mail - Amt für Landwirtschaft und Natur (LANAT), Abt. Boden, per Mail