1. Die Beschwerde wird gutheissen, soweit darauf eingetreten werden kann. Ziffer 1 des Verfügungsdispositivs der Verfügung der Gemeinde Grossaffoltern vom 18. Oktober 2023 wird aufgehoben. Die Sache wird zur Fortsetzung des Verfahrens im Sinne der Erwägungen an die Gemeinde Grossaffoltern zurückgewiesen. 2. Ziffer 11 des Verfügungsdispositivs der Verfügung der Gemeinde Grossaffoltern vom 18. Oktober 2023 wird wie folgt angepasst: «CHF 1530.00» wird ersetzt durch «CHF 765.00». 3. Die Verfahrenskosten von CHF 1600.00 werden dem Beschwerdegegner zur Bezahlung auferlegt. Das Inkasso erfolgt mit separater Zahlungseinladung.