Die der aufgehobenen Ziffer 1 des Verfügungsdispositivs zugeordneten Kosten von CHF 765.00 sind damit aufzuheben. Aufgrund der Rückweisung wird die Gemeinde diese Kosten im neuen Entscheid jedoch neu verfügen können. Die verbleibenden, die übrigen Anordnungen betreffenden Kosten von CHF 765.00 haben weiterhin Bestand. Ziffer 11 des Verfügungsdispositivs der Verfügung der Gemeinde Grossaffoltern vom 18. Oktober 2023 ist damit insofern anzupassen, als die Kosten von CHF 1530.00 auf CHF 765.00 reduziert werden.