Mit der Aufhebung von Ziffer 1 des Verfügungsdispositivs der Verfügung der Gemeinde Grossaffoltern vom 18. Oktober 2023 wird auch die Kostenverfügung der Gemeinde aufgehoben, soweit die Aufwendungen diese Ziffer 1 des Verfügungsdispositiv betreffen. In Ziffer 11 der angefochtenen Verfügung wurden die durch die Beschwerdeführerin als Grundeigentümerin zu tragenden Kosten auf insgesamt CHF 1530.00 festgelegt.