Die angefochtene Ziffer 1 des Verfügungsdispositivs der Verfügung der Gemeinde Grossaffoltern vom 18. Oktober 2023 wird daher aufgehoben und die Sache wird zur Fortsetzung des Verfahrens im Sinne der Erwägungen an die Vorinstanz zurückgewiesen. Im Übrigen ist die Verfügung vom 18. Oktober 2022 in Rechtskraft erwachsen und hat damit Bestand. Bei diesem Ergebnis konnte auf die von den Beschwerdeführenden beantragten Beweismittel (Augenschein, Edition der Unterlagen der Betriebsdaten) verzichtet werden. 8. Ergebnis und Kosten